AKTUELLE INFORMATIONEN / AUSVERKAUF

Bewilligung von Zuschüssen für rückengerechte Stühle, Büromöbel und Arbeitshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung


Kostenübernahme eines orthopädischen Bürostuhles und Sitz-Steh-Tisches

Orthopädischer Bürostuhl und/oder Sitz-Steh-Arbeitstisch

Wer kann alles einen Antrag stellen?
Jeder kann einen Antrag stellen, der im Sitzen arbeitet und seine Teilhabe am Arbeitsleben sicher stellen möchte. Somit wird ein orthopädischer Bürostuhl und/oder Sitz-Steh-Tisch notwendig, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Einschränkungen und Behinderungen sollen gelindert und ausgeglichen werden.

Was ist für den Antrag notwendig?
Die medizinische Notwendigkeit und die Begründung durch den Arzt muss beigelegt werden. (Rezept) Der Orthopäde oder behandelnde Arzt attestiert, dass ein orthopädischer Bürostuhl und/oder Sitz-Steh-Tisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des orthopädischen Bürostuhles und/oder Sitz-Steh-Tisches muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Bei dem Bürostuhl ist förderlich wenn der Arzt schreibt, dass der orthopädische Bürostuhl eine nach allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche benötigt. Es ist damit sehr wahrscheinlich, dass eine volle Bezuschussung erfolgt. Den Entlassungsbericht nach einer Rehamaßnahme, auch hier muss die Notwendigkeit begründet sein. Der Antrag einer Arbeitsplatzausstattung zur Rehabilitation mit Zusatzfragebogen den Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger BFA, LVA erhalten, bzw. einen Antrag des für Sie zuständigen Kostenträgers z.B. Arbeitsamt, Fürsorgestellen, Krankenkassen. Ein Angebot über einen orthopädischen Bürostuhl und/oder Sitz-Steh-Tisches muss parallel mit eingereicht werden. Gerne erstellen wir Ihnen dieses Angebot. Rufen Sie uns an!

Wo wird der Antrag gestellt?
Die meisten sicherlich bei der BfA – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Angestellte, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht). Den LVA’s – Landesversicherungsanstalt (Arbeiter, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht). Den Berufsgenossenschaften (nach Arbeits- oder Wegeunfall) der Knappschaftsversicherung Agentur für Arbeit (Arbeiter und Angestellte, die über 5 Jahre rentenversichert sind; Behinderte mit 50% Grad der Behinderung oder 30% mit Gleichstellung und arbeitslos) Hauptfürsorgestelle (Beamte, Studenten oder sonstige Sonderfälle – Voraussetzung 50% Grad der Behinderung oder 30% mit Gleichstellung) bei den Krankenkassen im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen – Einzelfallentscheidungen.

Wer hilft bei der Antragstellung?
Die Reha-Berater der Rentenversicherungsträger DRV, LVA, die Reha-Sozialberater der Reha-Kliniken und Reha-Einrichtungen, Technische Berater und Reha-Berater der Agenturen für Arbeit und der Krankenkassen und der behandelnde Arzt bzw. Betriebsarzt. WICHTIG : Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl beschaffen, der Kostenträger übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über den Antrag entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Reha-Berater des Kostenträgers eingereicht wird, kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen. Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls haben, wenden Sie sich an ein qualifiziertes Fachgeschäft. Der Stuhl ist gemäß den Vorschriften der DRV nach eingehender Sitzprobe in einem Fachgeschäft auszuwählen. Der Antrag wird mit dem Attest und dem Kostenvoranschlag des Fachhändlers an den Kostenträger geschickt. Die Bearbeitungszeit liegt in Regelfall bei 8 bis 10 Wochen, kann aber auch bis zu mehreren Monaten betragen. Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter!